Der „Schreier“ von Dorsten – Einzelfälle als solche betrachten und den zuständigen Behörden überlassen

In der vergangenen Woche machte die Berichterstattung der Dorstener Zeitung auf den von ihr so genannten „Schreier“ von Dorsten aufmerksam. Eine Person sorge seit geraumer Zeit für Ruhestörungen, vor allem im Bereich der Altstadt. In diesem Zusammenhang kam die Frage auf, ob die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit geändert werden müsse. 

Die Ratsfraktion der Grünen weist darauf hin, dass – anders als in der Berichterstattung der Dorstener Zeitung dargestellt –  in der Dorstener Politik kein Konsens darüber herrscht, dass „etwas passieren muss“. Wir erachten eine Änderung der Verordnung nicht für notwendig, weil es um einen Einzelfall geht, bei dem man mit Ferndiagnosen und Spekulationen vorsichtig sein muss und die betroffenen Behörden auf Grundlage ihres Kenntnisstandes Entscheidungen treffen müssen.  Eine Verordnung aufgrund eines – wenn auch besonders problematischen – Einzelfalls zu ändern, wäre nicht zielführend. Polizei und Ordnungsamt stehen darüber hinaus auch jetzt schon ordnungsrechtliche Maßnahmen wie das Erteilen eines Platzverweises oder eine Ingewahrsamnahme zur Verfügung.

Aus unserer Sicht ist es hier einerseits wichtig, tatsächlich erfolgte Straftaten zur Anzeige zu bringen und andererseits die Problematik als Querschnittsaufgabe von Ordnungsamt, Betreuungsstelle und dem Sozialpsychiatrischen Dienst zu betrachten. Die jeweiligen Behörden können mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung am ehesten entscheiden, welche der ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen sinnvoll und im Sinne aller Beteiligten sind.

Eine politische Diskussion über diesen konkreten Einzelfall sollten wir schon aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes vermeiden. An einer Ferndiagnose aufgrund von Mutmaßungen und Schilderungen wollen wir uns als politische Vertreter*innen nicht beteiligen. An generellen Überlegungen zur Verbesserung der Öffentlichen Sicherheit beteiligen wir uns aber gerne und konstruktiv in der auf unseren Antrag hin hierfür geschaffenen Kommission – zu der die Stadtverwaltung hoffentlich zeitnah einlädt.

Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass Herr Fragemann kein Mandat hat, zu behaupten, „in der Politik herrsche übereinstimmend die Meinung, dass konsequent durchgegriffen werden muss“. Von einer solchen Sprache distanzieren wir uns auf Schärfste. Herr Fragemann hat diese Stellungnahme auch nicht mit uns abgesprochen.

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